[Susanne Kowatsch, 29.04.2025]
Was viele nicht wissen: Verluste beim Glücksspiel lassen sich häufig zurückholen. Dank des österreichischen Glücksspielmonopols gilt das besonders fürs Onlineglücksspiel, bei Spielsucht stehen aber auch noch andere juristische Möglichkeiten offen.
Wer annimmt, dass Glücksspiel nur ein Phänomen in bestimmten Gesellschaftsschichten ist, der irrt: „Vom Mindestsicherungsempfänger bis zum erfolgreichen Unternehmer ist alles dabei“, schildert Rechtsanwalt Jakob Leinsmer von G&L Rechtsanwälte und ergänzt: „Bei unseren Klienten fangen die Spielverluste bei ein paar Tausend Euro an, es gibt aber auch Verluste von über einer Million Euro.“ G&L hat mittlerweile etwas mehr als 15.600 Verfahren geführt, in denen insgesamt über 195 Millionen Euro aus illegalem Glückspiel rückgefordert wurden bzw. gerade rückgefordert werden, und gilt damit als der größte in diesem Bereich tätige österreichische Player. Doch auch eine Reihe weiterer Rechtsanwaltskanzleien bieten diesen Service an.
Denn ob Gelegenheitsspieler oder Spielsüchtiger: Wer Geld verspielt und unterm Strich Verluste erlitten hat, hat in vielen Fällen gute Chancen, sein Geld wiederzubekommen. Allerdings kommt es ganz auf die konkreten Umstände an, denn die Rechtslage in Österreich ist diesbezüglich äußerst kompliziert. Wenn die Rede von illegalem Glücksspiel ist, „geht es weniger um dubiose Casinos mit Sitz auf einer kleinen Insel oder in einem amerikanischen Indigenenreservat, wenngleich es auch das gibt. Und dort stehen die Chancen wirklich schlecht, Geld zurückzuerhalten“, schickt Leinsmer voraus.
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Nur mit österreichischer Lizenz
In der Masse der Fälle geht es aber ohnehin um „Onlinecasinos mit Sitz in der EU, häufig in Malta“, so Leinsmer. Doch selbst Anbieter mit Sitz in Curaçao seien nicht unbedingt ein Problem, „da dafür das Höchstgericht in den Niederlanden zuständig ist“.
Dass das Glücksspiel in Onlinecasinos für in Österreich Ansässige als illegal gilt, liegt daran, dass hierzulande nicht nur für die insgesamt zwölf „realen“ Casinos, sondern auch für das Onlineglücksspiel ein strenges staatliches Monopol gilt. Derzeit verfügt die Österreichische Lotterien GmbH über die einzige Konzession für ein Onlinecasino in Österreich, damit betreibt sie Win2day.
Alle anderen Onlinecasinos, auch wenn sie über eine Lizenz in einem anderen (EU-)Land verfügen, sind damit illegal. Und dies gilt juristisch als felsenfest – so hat bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall „Engelmann“ (C-64/08) entschieden, dass das österreichische Glücksspielmonopol nicht gegen EU-Recht verstößt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat wiederum mehrmals ausgesprochen, was gilt, wenn ein österreichischer Spieler in einem aus heimischer Sicht illegalen Onlinecasino gespielt hat: Die Glücksspielverträge sind nichtig, das „Geschäft“ ist rückabzuwickeln. Das bedeutet „eine Nichtigkeit in beide Richtungen: Gewinne kann man daher nicht einklagen, aber Verluste können jedenfalls zurückgefordert werden“, erklärt Leinsmer – und zwar bis zu 30 Jahre lang.
Wie holt man das Geld zurück?
Dank der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die in der gesamten EU gilt, haben Kunden gegenüber Onlinecasinos mit Sitz innerhalb der EU ein Recht darauf, sämtliche Daten, die über sie gespeichert wurden, zu erhalten. So auch die persönlichen Transaktionslisten. „Hat man die Listen, müssen daraus die aufgelaufenen Verluste berechnet werden“, schildert Leinsmer, „das ist oft gar nicht so einfach, wenn die Listen lange zurückgehen und viel gespielt wurde.“ Danach wird das jeweilige Onlinecasino zur Rückzahlung aufgefordert. „Wenn das nicht funktioniert, wird geklagt. Innerhalb der EU kann jeder Verbraucher an seinem Wohnsitz die Klage einreichen, auch wenn es sich um ein ausländisches Casino handelt, etwa ein maltesisches“, so Leinsmer.
Wozu Prozessfinanzierer?
Meist arbeiten Rechtsanwälte in diesen Fällen mit Prozessfinanzierern zusammen, schließlich haben die wenigsten Spieler auch noch Geld, ihren Anwalt und die Gerichtskosten zu finanzieren. Tom-orrow.at, Advofin, robinhoodclaims.at, easyclaims.at oder legalist.at sind nur einige der aktiven Prozessfinanzierer. Rechtsschutzversicherungen dagegen haben in aller Regel das Thema Glücksspiel ausgeschlossen.
Gewinnt man den Fall, erhält der Prozessfinanzierer die vereinbarte Quote. „Marktüblich ist, dass man etwa ein Drittel des zurückerhaltenen Geldes an den Prozessfinanzierer zahlen muss, es gibt aber auch Anbieter, die bis zu 50 Prozent verlangen“, schildert Leinsmer. Verliert man den Fall (wenngleich dies in den Onlinecasinofällen kaum zu befürchten ist), übernimmt der Prozessfinanzierer die aufgelaufenen Kosten dennoch.
Freilich übernehmen Prozessfinanzierer nicht jeden Kleinstbetrag, schließlich müssen sie ihre Auslagen decken, „besonders teuer kann beispielsweise die Vollstreckung im Ausland sein“, weiß Leinsmer. Ab ein paar Tausend Euro Spielverlust wird man üblicherweise stets angenommen, beispielsweise akzeptiert Advofin Spielverluste ab 1.000 Euro.
Braucht man überhaupt einen Anwalt, wenn die Rechtslage so klar ist? Freilich kann man es auch selbst probieren, allerdings „spätestens, wenn eine Klage eingebracht werden muss, herrscht ab einem Streitwert von 5.000 Euro ohnehin Anwaltszwang“, weiß Leinsmer.
Wie lange dauert es?
Mitunter gibt es Fälle, in denen das Geld schon nach mehreren Wochen zurückgezahlt wird, „andere ziehen sich über Jahre. Es gibt Betreiber, die über den Vergleichsweg Lösungen suchen, das geht schneller, sie bieten dann aber natürlich nicht 100 Prozent der Verluste an“, so Leinsmer. Andere Anbieter würden mehr auf die Zermürbungstaktik setzen und zu verschleppen versuchen. „Derzeit hängen viele Malta-Fälle“, schildert Leinsmer. Und das hat einen Grund.
Malta und die Bill 55
Ob Mr Green, Bwin, Lopoca, Casinorex, Batamo, Cookie Casino, Wild Fortune oder Avalon78 – diese und noch viele mehr sind im EU-Land Malta lizenziert. Dass sich so viele Glücksspielanbieter auf der Mittelmeerinsel tummeln, liegt wohl nicht nur an der Aufsichtsqualität der Malta Gaming Authority (MAG), sondern auch an der einen oder anderen der Glücksspielindustrie zuträglichen Regelung. Besonders die 2023 eingeführte Bill 55 sticht dabei heraus, sie soll die in Malta lizenzierten Glücksspielanbieter vor ausländischen Gerichtsverfahren schützen. Maltesischen Gerichten wird so erlaubt, die Anerkennung und Vollstreckung beispielsweise österreichischer Urteile gegen Onlinecasinos mit Sitz in Malta zu verweigern.
Diese Blockade könnte allerdings bald ein Ende haben, denn der Europäische Gerichtshof wurde bereits mit dem Thema befasst – „es wird erwartet, dass der EuGH bis Ende 2025, Anfang 2026 eine Entscheidung trifft“, so Leinsmer. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass der EuGH die Bill 55 für nicht rechtmäßig erklären wird, „denn ansonsten bräuchten wir die europäischen Vollstreckungsverordnungen ja gar nicht, wenn jeder Mitgliedsstaat die Vollstreckung untersagen könnte“, erklärt Leinsmer.
Sportwetten
So mancher Anbieter, wie etwa die in Malta ansässige Bwin, setzt neben dem Glücksspiel auch oder vor allem auf Sportwetten. Und hier sieht die rechtliche Lage in Österreich ganz anders aus. Wetten sind in den jeweiligen Landesgesetzen der Bundesländer geregelt und unterliegen nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes. Sogar bewilligungslos angebotene Wetten sind gültig, der Spieler kann hier kein Geld wegen Nichtigkeit des Vertrags zurückfordern.
Der entscheidende Unterschied zwischen Wetten und Glücksspiel ist laut OGH, dass sich bei einer Sportwette der Ausgang des Sportereignisses auf Basis von Kenntnissen über Teilnehmer, Trainingsverfassung, Wetterlage etc. berechnen lässt. Ein allenfalls vorhandenes Zufallselement, das beim Glücksspiel dominiert, tritt bei Wetten dagegen in den Hintergrund.
Und hier ist der OGH bei seiner Betrachtung erstaunlich großzügig, zuletzt (8 Ob 113/23p) bezüglich sogenannter Over- und Under-Wetten. Bei diesen wird auf die Gesamtzahl aller Punkte bzw. Tore aller Mannschaften des gesamten Wettereignisses gewettet. Wie sehr man ein solches Endergebnis aufgrund von Kenntnissen prognostizieren kann, sei dahingestellt, für den OGH handelt es sich dennoch nicht um Glücksspiel.
Das „kleine Glücksspiel“
In Kärnten, in Ober- und in Niederösterreich, im Burgenland und in der Steiermark ist das sogenannte „kleine Glücksspiel“ erlaubt, in Salzburg wird gerade an einer Legalisierung von Glücksspielautomaten gearbeitet.
In Wien ist es dagegen seit 2015 verboten, die Grazer Rechtsanwältin Julia Eckhart vertritt aber nach wie vor Spieler, die vor 2015 in der Bundeshauptstadt Geld verspielt haben. Mit guten Chancen, denn „erlaubt war bei diesen Automaten der Einsatz von 50 Cent und ein Gewinn von 20 Euro. Diese Einsatz- und Gewinngrenzen wurden bei Novomatic-Automaten aber durch bestimmte Funktionen um ein Vielfaches überschritten – und damit auch die Bewilligungen, die von der Stadt Wien ausgestellt waren. Daher waren die Automaten illegal, und Betroffene bekommen das Geld zurück“, schildert Eckhart, und zwar bis zu 30 Jahre im Nachhinein.
Allerdings muss man beweisen können, dass sowie wo, wann und wie viel Geld verspielt wurde. Das kann mit Kontoauszügen gelingen. „Finden sich etwa Behebungen im ‚Casino Monte Laa‘, wird kaum ein Richter bezweifeln, dass das behobene Geld im Casino verspielt wurde“, so Eckhart.
Geschäftsunfähig durch Sucht
Jedes Mal, wenn man Jetons am Roulettetisch im Casino setzt oder Geld in den Automaten einwirft, wird juristisch betrachtet ein Glücksspielvertrag abgeschlossen. Dafür muss man volljährig, aber auch sonst geschäftsfähig sein. „Hat aber die Spielsucht ein solches Ausmaß erreicht, dass man nicht mehr entscheidungs- und handlungsfähig ist, kann man im Hinblick auf den Abschluss von Spielverträgen partiell geschäftsunfähig werden“, erklärt Eckhart. In diesem Zustand abgeschlossene Verträge sind somit nichtig, man hat ein Recht darauf, das verspielte Geld zurückzuerhalten – bis zu 30 Jahre zurück. Das Problem allerdings vor Gericht: „Bei psychiatrischen Sachverständigen divergieren die Meinungen sehr“, schildert Eckhart, es ist vorab schwer absehbar, ob der Spieler am Ende als partiell geschäftsunfähig eingestuft wird.
Spielerschutz
Greift all das nicht, gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Nach dem Glücksspielgesetz (§ 25 Abs. 2 GSpG) hat die jeweilige Spielbank bestimmte Maßnahmen zu setzen, wenn Anzeichen bei einem Spieler dafür sprechen, dass Häufigkeit und Intensität seines Spiels sein Existenzminimum gefährden. Die Spielbankleitung hat in diesem Fall Bonitätsauskünfte einzuholen und ein Beratungsgespräch zu führen. Nützt das nicht, ist eine Spielbeschränkung oder gar eine dauerhafte Sperre zu verfügen. „Wenn das nicht getan wurde oder unzureichend, kann der Spieler Schadenersatz begehren. Allerdings stellt sich hier auch die Frage, ab wann der Spieler so gespielt hat, dass eine Gefährdung vorlag, zudem wird dem Casino auch eine Beobachtungszeit eingeräumt, bevor es aktiv werden muss“, erklärt Eckhart. Des Weiteren kann der Schadenersatz maximal für die letzten drei Jahre verlangt werden.
Der bisher geschilderte Spielerschutz gilt im Rahmen des staatlichen Glücksspielmonopols. Das „kleine Glückspiel“ in den Bundesländern unterliegt eigenen Landesgesetzen, „sogar für Wettsüchtige kann es hier mitunter Schutzvorschriften geben“, schildert Eckhart. Wird in der Steiermark oder in Oberösterreich vom Betreiber eines Automatencasinos gegen den landesgesetzlich gebotenen Spielerschutz verstoßen, ist ebenfalls die Geltendmachung von Schadenersatz (bis drei Jahre zurück) möglich.
Eckhart warnt vor noch etwas anderem: „Nicht selten wird leider das Geld, das zurückbezahlt wurde, gleich wieder verspielt.“ Daher rät sie Betroffenen eindringlich, eine Therapie zu beginnen, um den Ausstieg zu schaffen – ansonsten währt die Freude über das wiederbeschaffte Geld nur sehr kurz.
Übersicht: Wann bestehen Chancen, verspieltes Geld zurückzubekommen?
Onlineglücksspiel: immer dann, wenn man nicht bei Win2day gespielt hat – bis zu 30 Jahre zurück.
Glücksspiel in einem Casino der Casinos Austria AG, oder online bei Win2day: Dann,
- wenn man als Spielsüchtiger vermindsert geschäftsfähig war (Vertrag ist daher nichtig), Rückforderung bis zu 30 Jahre zurück, oder
- wenn der Spielerschutz nicht ausreichend umgesetzt wurde – Schadenersatz, bis zu drei Jahre zurück.
„Kleines Glücksspiel“ (Automatencasinos in den Bundesländern):
- In Wien vor 2015, wenn man nachweisen kann, wann, wo und wie viel Geld an einem der Novomatic-Automaten gespielt wurde, deren Spielweise damals (wie der OGH ausgesprochen hat) nicht von der Genehmigung der Stadt Wien gedeckt war, Rückforderung bis zu 30 Jahre zurück.
- Ansonsten, wenn Spielsucht und damit partielle Geschäftsunfähigkeit vorliegt (Rückforderung bis zu 30 Jahre zurück) oder wenn die landesgesetzlichen Spielerschutzvorschriften nicht befolgt wurden (Schadenersatz bis zu drei Jahre zurück).
In einem Winwin-Outlet (VLT-Terminals) der Österreichische Lotterien GmbH: gleiche Regeln wie beim „kleinen Glücksspiel“.
Sportwetten: Wurden die landesspezifischen Spielerschutzregeln nicht eingehalten oder kann partielle Geschäftsunfähigkeit wegen Spielsucht nachgewiesen werden, gilt das zum „kleinen Glücksspiel“ Gesagte.
Infos und Hilfe für Spielsüchtige: Einen guten Überblick liefert beispielsweise spieler-hilfe.at.