AUTOMATEN KLAGE
Rückforderung von Spielverlusten von Novomatic, Admiral & WINWIN zurückfordern
TOM ORROW finanziert Klagen gegen Novomatic – Admiral, Casinos Austria, WINWIN und andere Spielautomaten-Anbieter. Wir helfen Ihnen, Verluste zurückzufordern, die Sie an Spielautomaten erlitten haben.

Kleines Automaten-Glücksspiel
nach 2015:
Novomatic - Admiral Automaten Wien
Zeitraum ab 2015.

Kleines Automaten-Glücksspiel
vor 2015:
Novomatic - Admiral Automaten Wien
Zeitraum bis 2015.

Großes
Automaten-Glücksspiel:
Glücksspielautomaten in Casinos der Casinos Austria. Zeitraum: teilweise ab Bestehen der Spielstätten bis heute.
Kleines Automaten-Glücksspiel nach 2015
Kleines Automaten-Glücksspiel nach 2015 Unter anderem Novomatic – Admiral Spielhallen als konzessionierter – legaler Spielautomatenbetreiber. Zeitraum: ab dem Jahr 2015 (teilweise auch Deutschland).
Kleines Automaten-Glücksspiel vor 2015
Spielverluste vor 2015 zurückfordern: Illegales Automaten-Glücksspiel von Novomatic & Admiral. Illegale Spielautomaten bis 2014: Geld zurück von Novomatic & Admiral
Haben Sie im Casino Admiral Prater, in der Hommerson Spielhalle, der Las Vegas Spielhalle oder einer anderen Spielstätte im Wiener Prater (2. Bezirk) Geld verloren? Haben Sie im Böhmischen Prater (10. Bezirk) gespielt oder Einsätze in den zahlreichen Automaten-Kabinen und -Kammerln getätigt, die bis zum Jahr 2015 in ganz Wien betrieben wurden?
Erinnern Sie sich an die typischen Automaten-Kammerln in Wien?
Oft befanden sich in diesen kleinen Räumen genau zwei Spielautomaten. Diese Kabinen lagen meist in unmittelbarer Nähe von Admiral-Sportwetten-Lokalen. Markante Namen wie „Joker’s“, „Imbiss“, „Snacks“ oder „Zone“ leuchteten auf knallig farbenen Reklamen in jedem Wiener Bezirk.
Waren Funktionen und Spiele an den Automaten illegal?
Viele der angebotenen Funktionen und Spiele an Wiener Automaten wurden als illegal eingestuft.
Verbotene Funktionen im Überblick:
- Das Würfelspiel: Systematische Einsatzerhöhungen über die erlaubten 50 Cent pro Spiel hinaus.
- Action Games: Ermöglichten die Auszahlung von Gewinnen weit über der 20-Euro-Grenze.
- Gamble-Funktion: Das Risiko-Feature zum Verdoppeln von Gewinnen (Rot/Schwarz), welches die gesetzlichen Limits aushebelte.
Diese Spielmechaniken wurden gezielt eingesetzt, um die strengen Auflagen in Wien zu umgehen. Wenn Sie an solchen Automaten Geld verloren haben, melden Sie sich jetzt an und holen Sie sich Ihr verlorenes Geld zurück.
Bekannte Spiele & Klassiker, bei denen diese Funktionen eingesetzt wurden:
- Book of Ra (oft „Bücher-Spiel“ oder „Cowboys“ genannt).
- Lucky Lady’s Charm (bekannt für die „Rosa Kugeln“ oder das „Kugerl-Spiel“).
- Sizzling Hot (das klassische „7er“ oder „Früchtespiel“).
- Dolphin’s Pearl (die „Delfine“).
- American Poker II (die „Gamble-Leiter“, „Risikoleiter“)
- Magic Card (der „Bonus – Poker“)
- Fruit Card (Karten mit Früchten) usw.
Großes Automaten-Glücksspiel
WINWIN Spielautomaten – Elektronische Lotterien, Videolotterieterminals (VLTs) – Glücksspielautomaten. Zeitraum: teilweise ab Bestehen der Spielstätten bis heute.
WINWIN & Casinos Austria: Spielverluste zurückfordern
Haben Sie in einer WINWIN-Filiale oder in einem Casino der Casinos Austria hohe Summen an Spielautomaten (Videolotterieterminals/VLTs oder Casino-Glücksspielautomaten) verloren? Wenn Ihr Spielverhalten aufgrund einer Glücksspielsucht außer Kontrolle geraten ist, unterstützen wir Sie bei der Rückforderung.
Wenn Ihr Spielverhalten aufgrund einer extremen Spielsucht außer Kontrolle geraten ist, unterstützen wir Sie bei der Rückforderung Ihrer Spielverluste. Rechtsanwälte gehen in vielen Fällen auch hier von einer 30-jährigen Verjährungsfrist aus. Das bedeutet, dass Sie Verluste über einen sehr langen Zeitraum hinweg zurückfordern können.
Pionierleistung bei der Rückforderung illegaler Spielautomaten-Verluste
Thomas Sochowsky, der Begründer der TOM ORROW Prozessfinanzierung GmbH, hat in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten Pionierarbeit geleistet. Gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Dr. Peter Ozlberger wurde in einem historischen Musterverfahren vor dem Obersten Gerichtshof das wegweisende Urteil 6 Ob 124/16b erkämpft. Damit wurde rechtskräftig bestätigt, dass die von Novomatic in Wien bis zum 31.12.2014 betriebenen Automaten illegal waren.
Die Tragweite dieser von Thomas Sochowsky errungenen Erfolge sowie das mit seiner Unterstützung erwirkte OGH-Urteil 7 Ob 225/16p werden sogar auf politischer Ebene in parlamentarischen Anfragen aufgezeigt, um die massiven Missstände im illegalen Glücksspiel zu verdeutlichen.
Mittlerweile hat sich eine gefestigte Judikatur entwickelt:
6 Ob 124/16b (durch Thomas Sochowsky & RA Dr. Peter Ozlberger erwirkt)
7 Ob 225/16p (mit Unterstützung von Thomas Sochowsky erwirkt)
6 Ob 118/12i
VGW-002/V/059/7808/2015
Gericht stellt illegales Glücksspiel nach § 168 StGB fest
Die zugrunde liegende UVS-Entscheidung ist extrem ausführlich. Darin stellt der UVS fest, dass mit dem sogenannten 201eWiener Würfel201c und mit der 201eGamble-Funktion201c ein Einsatz von sogar mehr als 10 Euro möglich ist und Gewinne von bis zu zumindest 6.000 Euro erzielt werden können.
Zentrale Punkte der Entscheidung:
- Strafrechtliche Relevanz: Es wird ausdrücklich festgehalten, dass illegales Glücksspiel im Sinne des § 168 StGB vorliegt.
- Gamble-Funktion: Der UVS bejaht intensiv die Frage, ob das Gambling ein eigenes Spiel darstellt.
- Abgelaufene Konzessionen: Da die Konzessionen zum Tatzeitpunkt bereits abgelaufen waren, fehlte jede rechtliche Grundlage für den Betrieb. Eine verwaltungsbehördliche Beschlagnahme ist zwar nicht möglich, wohl aber eine Einziehung der Automaten.
Bemerkenswert: Kritik an „Gefälligkeitsgutachten“
Besonders stark ist die Aussage des UVS zum Thema Rechtsirrtum: Das Gericht führt aus, dass man gerade deshalb Privatgutachten bzw. Gefälligkutachten erstellen ließ, um einen „entschuldbaren Rechtsirrtum“ vorzutäuschen.