AUTOMATEN KLAGE

Rückforderung von Spielverlusten von Novomatic, Admiral & WINWIN zurückfordern

TOM ORROW finanziert Klagen gegen Novomatic – Admiral, Casinos Austria, WINWIN und andere Spielautomaten-Anbieter. Wir helfen Ihnen, Verluste zurückzufordern, die Sie an Spielautomaten erlitten haben.

1 TOM ORROW Glücksspiel nach 2015

Kleines Automaten-Glücksspiel
nach 2015:

Novomatic - Admiral Automaten Wien
Zeitraum ab 2015.

2 TOM ORROW vor 2015

Kleines Automaten-Glücksspiel
vor 2015:

Novomatic - Admiral Automaten Wien
Zeitraum bis 2015.

3 TOM ORROW Großes Automaten

Großes
Automaten-Glücksspiel:

Glücksspielautomaten in Casinos der Casinos Austria. Zeitraum: teilweise ab Bestehen der Spielstätten bis heute.

Erklärvideo – Automatenklage
lauda

Kleines Automaten-Glücksspiel nach 2015

Kleines Automaten-Glücksspiel nach 2015 Unter anderem Novomatic – Admiral Spielhallen als konzessionierter – legaler Spielautomatenbetreiber. Zeitraum: ab dem Jahr 2015 (teilweise auch Deutschland).

Geld zurück von Admiral & Novomatic: Verluste in NÖ, OÖ, Stmk, Ktn & Bgld
Spielverluste zurückfordern: Automaten-Glücksspiel in den Bundesländern
Haben Sie in Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark, Kärnten oder im Burgenland an konzessionierten Spielautomaten (Kleines Glücksspiel) hohe Summen verloren? Auch in diesen Bundesländern besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Rückforderung. Ein zentraler Punkt ist hierbei der Spielerschutz: Haben Sie über Ihre finanziellen Verhältnisse gespielt oder konnten Sie aufgrund einer Glücksspielsucht Ihr Spielverhalten nicht mehr kontrollieren?
 
Das Geld kann unter Umständen zurückgefordert werden, wenn die betroffene Person infolge von Spielsucht geschäftsunfähig war. Diese Möglichkeit besteht auch bei legalen Anbietern.
 
Jetzt unverbindlich prüfen lassen: Nutzen Sie die Chance und lassen Sie Ihre Verluste von erfahrenen Experten analysieren. Ein spezialisierter Rechtsanwalt klärt für Sie, ob in Ihrem individuellen Fall eine Rückforderung möglich ist.

Kleines Automaten-Glücksspiel vor 2015

Spielverluste vor 2015 zurückfordern: Illegales Automaten-Glücksspiel von Novomatic & Admiral. Illegale Spielautomaten bis 2014: Geld zurück von Novomatic & Admiral

Glücksspielverluste aus Wien zurückfordern: Ihr Geld zurück von Novomatic-Admiral & Co. bis ins Jahr 2015

Haben Sie im Casino Admiral Prater, in der Hommerson Spielhalle, der Las Vegas Spielhalle oder einer anderen Spielstätte im Wiener Prater (2. Bezirk) Geld verloren? Haben Sie im Böhmischen Prater (10. Bezirk) gespielt oder Einsätze in den zahlreichen Automaten-Kabinen und -Kammerln getätigt, die bis zum Jahr 2015 in ganz Wien betrieben wurden?

Erinnern Sie sich an die typischen Automaten-Kammerln in Wien?

Oft befanden sich in diesen kleinen Räumen genau zwei Spielautomaten. Diese Kabinen lagen meist in unmittelbarer Nähe von Admiral-Sportwetten-Lokalen. Markante Namen wie „Joker’s“, „Imbiss“, „Snacks“ oder „Zone“ leuchteten auf knallig farbenen Reklamen in jedem Wiener Bezirk.

Waren Funktionen und Spiele an den Automaten illegal?

Viele der angebotenen Funktionen und Spiele an Wiener Automaten wurden als illegal eingestuft.

Verbotene Funktionen im Überblick:
  • Das Würfelspiel: Systematische Einsatzerhöhungen über die erlaubten 50 Cent pro Spiel hinaus.
  • Action Games: Ermöglichten die Auszahlung von Gewinnen weit über der 20-Euro-Grenze.
  • Gamble-Funktion: Das Risiko-Feature zum Verdoppeln von Gewinnen (Rot/Schwarz), welches die gesetzlichen Limits aushebelte.
 
Warum das wichtig ist:

Diese Spielmechaniken wurden gezielt eingesetzt, um die strengen Auflagen in Wien zu umgehen. Wenn Sie an solchen Automaten Geld verloren haben, melden Sie sich jetzt an und holen Sie sich Ihr verlorenes Geld zurück.

Bekannte Spiele & Klassiker, bei denen diese Funktionen eingesetzt wurden:
  • Book of Ra (oft „Bücher-Spiel“ oder „Cowboys“ genannt).
  • Lucky Lady’s Charm (bekannt für die „Rosa Kugeln“ oder das „Kugerl-Spiel“).
  • Sizzling Hot (das klassische „7er“ oder „Früchtespiel“).
  • Dolphin’s Pearl (die „Delfine“).
  • American Poker II (die „Gamble-Leiter“, „Risikoleiter“)
  • Magic Card (der „Bonus – Poker“)
  • Fruit Card (Karten mit Früchten) usw.
 
Ansprüche können bestehen, weil die Glücksspielautomaten nicht gesetzeskonform waren. Das waren etwa die Glücksspielautomaten, die bis Ende 2014 in Wien außerhalb der Spielstätten der Casinos Austria aufgestellt waren.
 
Gut zu wissen: Da viele dieser Angebote ohne gültige Konzession betrieben wurden, gehen Rechtsanwälte in vielen Fällen von einer 30-jährigen Verjährungsfrist aus. Das bedeutet: Nach der aktuellen Rechtsprechung in Österreich besteht die Chance, dass selbst Verluste aus der Zeit weit vor dem Wiener Automatenverbot 2015 noch erfolgreich zurückgefordert werden können.

Großes Automaten-Glücksspiel

WINWIN Spielautomaten – Elektronische Lotterien, Videolotterieterminals (VLTs) – Glücksspielautomaten. Zeitraum: teilweise ab Bestehen der Spielstätten bis heute.

WINWIN & Casinos Austria: Spielverluste zurückfordern

Haben Sie in einer WINWIN-Filiale oder in einem Casino der Casinos Austria hohe Summen an Spielautomaten (Videolotterieterminals/VLTs oder Casino-Glücksspielautomaten) verloren? Wenn Ihr Spielverhalten aufgrund einer Glücksspielsucht außer Kontrolle geraten ist, unterstützen wir Sie bei der Rückforderung.

Wenn Ihr Spielverhalten aufgrund einer extremen Spielsucht außer Kontrolle geraten ist, unterstützen wir Sie bei der Rückforderung Ihrer Spielverluste. Rechtsanwälte gehen in vielen Fällen auch hier von einer 30-jährigen Verjährungsfrist aus. Das bedeutet, dass Sie Verluste über einen sehr langen Zeitraum hinweg zurückfordern können.

Geld zurück in Wien & den Bundesländern
Haben Sie in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg oder Tirol in WINWIN-Filialen oder bei Casinos Austria hohe Summen verloren? Auch hier besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Rückforderung.
 
Verjährungsfrist: Rechtsanwälte gehen in vielen Fällen auch hier von einer 30-jährigen Verjährungsfrist aus. Das bedeutet, dass Sie Verluste über einen sehr langen Zeitraum hinweg zurückfordern können.
 
Das Geld kann unter Umständen zurückgefordert werden, wenn man infolge von Spielsucht geschäftsunfähig war. Diese Möglichkeit gibt es auch bei legalen Anbietern.
 
Jetzt unverbindlich prüfen lassen: Nutzen Sie die Chance und lassen Sie Ihre Verluste von erfahrenen Experten analysieren. Ein spezialisierter Rechtsanwalt klärt für Sie, ob in Ihrem individuellen Fall eine Rückforderung möglich ist.

Pionierleistung bei der Rückforderung illegaler Spielautomaten-Verluste

Thomas Sochowsky, der Begründer der TOM ORROW Prozessfinanzierung GmbH, hat in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten Pionierarbeit geleistet. Gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Dr. Peter Ozlberger wurde in einem historischen Musterverfahren vor dem Obersten Gerichtshof das wegweisende Urteil 6 Ob 124/16b erkämpft. Damit wurde rechtskräftig bestätigt, dass die von Novomatic in Wien bis zum 31.12.2014 betriebenen Automaten illegal waren.

Die Tragweite dieser von Thomas Sochowsky errungenen Erfolge sowie das mit seiner Unterstützung erwirkte OGH-Urteil 7 Ob 225/16p werden sogar auf politischer Ebene in parlamentarischen Anfragen aufgezeigt, um die massiven Missstände im illegalen Glücksspiel zu verdeutlichen.

Mittlerweile hat sich eine gefestigte Judikatur entwickelt:

6 Ob 124/16b (durch Thomas Sochowsky & RA Dr. Peter Ozlberger erwirkt)

7 Ob 225/16p (mit Unterstützung von Thomas Sochowsky erwirkt)

6 Ob 118/12i

VGW-002/V/059/7808/2015

Gericht stellt illegales Glücksspiel nach § 168 StGB fest

Die zugrunde liegende UVS-Entscheidung ist extrem ausführlich. Darin stellt der UVS fest, dass mit dem sogenannten 201eWiener Würfel201c und mit der 201eGamble-Funktion201c ein Einsatz von sogar mehr als 10 Euro möglich ist und Gewinne von bis zu zumindest 6.000 Euro erzielt werden können.

Zentrale Punkte der Entscheidung:

  • Strafrechtliche Relevanz: Es wird ausdrücklich festgehalten, dass illegales Glücksspiel im Sinne des § 168 StGB vorliegt.
  • Gamble-Funktion: Der UVS bejaht intensiv die Frage, ob das Gambling ein eigenes Spiel darstellt.
  • Abgelaufene Konzessionen: Da die Konzessionen zum Tatzeitpunkt bereits abgelaufen waren, fehlte jede rechtliche Grundlage für den Betrieb. Eine verwaltungsbehördliche Beschlagnahme ist zwar nicht möglich, wohl aber eine Einziehung der Automaten.

Bemerkenswert: Kritik an „Gefälligkeitsgutachten“

Besonders stark ist die Aussage des UVS zum Thema Rechtsirrtum: Das Gericht führt aus, dass man gerade deshalb Privatgutachten bzw. Gefälligkutachten erstellen ließ, um einen „entschuldbaren Rechtsirrtum“ vorzutäuschen.

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