AUTOMATEN KLAGE
Rückforderung der Spielverluste
Porzessfinanzierung für Klagen gegen Novomatic Automaten - Glücksspielautomaten
Wir als Prozessfinanzierer helfen Ihre Spielverluste von Glücksspielautomaten, die Sie von Österreich aus erlitten haben, zurückzubekommen.
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Thomas Sochowsky, der Begründer der TOM ORROW Prozessfinanzierung GmbH, hat in einem Musterverfahren das Urteil 6 Ob 124/16b vor dem Obersten Gerichtshof erkämpft, wonach die von der Novomatic in Wien bis 31.12.2014 betriebenen Automaten illegal waren. Mittlerweile hat sich eine gefestigte Judikatur entwickelt: 6 Ob 118/12i, 6 Ob 124/16b, 7Ob225/16p, VGW002/V/059
/7808/2015. Die wegweisende Bedeutung für die Rechtssprechung des von Thomas Sochowsky errungenen Grundsatzurteils OGH 6 Ob 124/16b und das mit seiner Unterstützung erwirkte OGH Urteil 7Ob 225/16p wird selbst in der Politik von parlamentarischen Abgeordneten aufgezeigt.
Gericht stellt illegales Glücksspiel nach
§ 168 des Strafgesetzbuches fest
Die UVS Entscheidung ist extrem ausführlich. Danach stellt der UVS fest, dass mit dem sogenannten Wiener Würfel und mit der Gambling Funktion ein Einsatz von sogar mehr als Euro 10 möglich ist und Gewinne von bis zu zumindest Euro 6000 möglich sind. Intensiv beschäftigt sich der UVS mit der Frage, ob das Gambling ein eigenes Spiel darstellt. Er bejaht dies. Ausdrücklich wird festgehalten, dass illegales Glücksspiel im Sinne des § 168 StGB vorliegt. Rechtliche Konsequenz ist, dass eine verwaltungsbehördliche Beschlagnahme nicht möglich ist. Möglich ist aber eine Einziehung der Automaten. Am Sachverhalt besonders ist, dass die Konzessionen schon abgelaufen waren. Der UVS musste sich daher nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob ein gültiges Gutachten etwas geändert hätte. Eines ist noch sehr bemerkenswert:
Der UVS führt aus, dass man gerade um einen entschuldbaren Rechtsirrtum darzustellen Privatgutachten, Gefälligkeitsgutachten, erstellen ließ. Das ist eine starke Aussage.