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Novomatic muss Spieler 2,5 Mio. Euro zurückzahlen!

Dieses Urteil lässt aufhorchen: Am Landesgericht Wiener Neustadt ist ein Spielsüchtiger mit einer Klage gegen den Novomatic-Konzern erfolgreich gewesen. Der Niederösterreicher bekam Recht, das Gericht sah den Mann unter anderem wegen seines Zockverhaltens als partiell geschäftsunfähig an und erklärte die geschlossenen Glücksspielverträge für unwirksam. Der Glückspielkonzern muss ihm 2,5 Millionen Euro zurückbezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Vor Gericht gab der Spielsüchtige an, in Wien von 2002 bis 2012 rund zwei Millionen Euro in Novomatic-Automaten gesteckt und verspielt zu haben. Laut einem psychiatrisch-neurologischen Sachverständigengutachten konnte der Mann dem Drang, „exzessiv zu spielen“, nicht widerstehen. In Bezug auf das Glücksspielverhalten liege somit eine „partielle Geschäftsfähigkeit“ vor. Das Gericht folgte dieser Ansicht und stellte fest, dass schon alleine deshalb der Anspruch auf Rückabwicklung der getätigten Einsätze besteht. Urteil geht von Verstoß gegen Glücksspielgesetz aus. Hinzu kommt, dass das Gericht im Urteil vom 10. August von einem Verstoß gegen das Glücksspielgesetz ausgeht. Die vom Kläger ausgeübten „Würfelspiele“, „Actiongames“ und „Gambeln“ würden die Bagatellgrenze überschreiten, pro Spiel zu viel Geld ausspucken und zu hohe Einsätze akzeptieren. Dies sei ein Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes. Die Novomatic Gaming Industries GmbH muss dem Kläger laut Urteil 2,5 Millionen Euro – 2.009.100 Euro zuzüglich Zinsen, die dem Niederösterreicher seit 2002 entgangen sind – zahlen. Der Rechtsvertreter des Glücksspielkonzerns legte Berufung ein.