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Spielsüchtiger erhält 105.000 Euro zurück

WIEN. Der niederösterreichische Novomatic-Konzern hat eine neuerliche juristische Niederlage gegen seinen früheren Geschäftspartner und nunmehrigen „Automatenkläger“ Thomas Sochowsky erlitten. 

Das Unternehmen muss einem weiteren von Sochowsky unterstützten Spieler verzocktes Geld zurückzahlen, hat das Landesgericht Wiener Neustadt am Montag mündlich entschieden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Novomatic hat bereits Berufung angemeldet, sagte Birgit Borns, Vizepräsidentin des Wiener Neustädter Gerichts, am Dienstag zur APA. Nun ist das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Zug.

Laut Sochowsky hat das Gericht der Klage des 46-jährigen Wieners zur Gänze stattgegeben. Knapp 105.000 Euro soll der Konzern dem Kläger nun zurückerstatten.

Der Mann hatte sich auf Geschäftsunfähigkeit berufen, da er spielsüchtig gewesen sei. Im Prozess hat ihm ein Sachverständiger Spielsucht attestiert. Der Richter kam dann laut Sochowsky zum Schluss, dass es einem Spielsüchtigen, der sein ganzes Vermögen verzockt, an der notwendigen Einsicht mangeln müsse. Die Spielverträge seien daher nicht zustande gekommen.

Obwohl bis vor wenigen Jahren unter dem Titel „kleines Glücksspiel“ in Automatenhallen lediglich Einsätze von 50 Cent pro Spiel erlaubt waren, sei es dem Kläger gelungen, in Novomatic-Spielstätten von 2004 bis 2014 sein gesamtes Vermögen von zumindest 105.000 Euro zu verspielen. „In den Spiellokalen konnte man Geld beheben. An sich schlecht für Spielsüchtige. In diesem Fall aber insofern gut, weil dadurch der Nachweis der Spielverluste gelang“, so Sochowsky zur APA.

Sochowsky vertritt nach Eigenangaben rund 240 Spieler, die bei Novomatic Geld verzockt haben und dies nun via Klage zurückholen wollen. „Ich verlange nichts im Vorhinein, nur bei Erfolg bekomme ich zehn bis 20 Prozent des erstrittenen Betrags“, sagte er auf Nachfrage.

Im Herbst des Vorjahres erzielte ein ebenfalls von Sochowsky vertretener Spieler einen ähnlichen erstinstanzlichen Teilerfolg vor dem Landesgericht Wiener Neustadt. Der Novomatic-Konzern wurde zur Zahlung von mehr als 107.000 Euro verdonnert. In dem Urteil setzte sich das Gericht ausführlich mit der Konstruktion der Automaten auseinander, unter anderem ging es um die umstrittene Automatiktaste, mit der binnen kurzer Zeit sehr viel Geld verzockt werden kann.