
Urteil bestätigt: Novomatic muss Spieler 43.000 Euro zahlen
Der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic muss einem Spielsüchtigen 43.130 Euro zurückzahlen, die dieser an Novomatic-Automaten in Wien verzockt hat. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien entschieden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, aber laut Klägeranwalt vollstreckbar. Novomatic will Rechtsmittel einlegen.
Der Kläger hat argumentiert, dass er aufgrund seiner Spielsucht nicht geschäftsfähig gewesen sei. Bei Gericht ist er damit sowohl in erster als auch in zweiter Instanz durchgekommen.
Kläger war es „nicht möglich vernunftgeleitet zu handeln“
„Dem Kläger war es infolge seiner Spielsucht im Zeitraum vom 23.03.2011 bis 16.06.2014 nicht durchgängig möglich, vernunftgeleitet zu handeln. Er besaß in unmittelbarer zeitlicher und örtlicher Nähe zum Spielbetrieb nicht die Willenskraft, sich in Beziehung auf das Glücksspiel anders zu entscheiden, nämlich diesem zu entsagen oder rechtzeitig den Spielbetrieb abzubrechen“, heißt es in dem OLG-Urteil (3 R 47/16b), das der APA vorliegt.
Der Kläger hatte jahrelang und regelmäßig in den Novomatic-Spielstätten Casino Admiral Prater und im Casino Monte Laa gezockt. „An den Apparaten erzielte Gewinne verspielte der Kläger binnen kürzester Zeit wieder“, stellte das OLG fest.
Schon das Erstgericht hatte dem Mann recht gegeben, wogegen sich Novomatic gewehrt hat. Das Oberlandesgericht gab aber weder dem Rekurs noch der Berufung Folge, die von Novomatic vorgebrachten Rügen (Mängelrüge, Tatsachenrüge, Rechtsrüge) sah die zweite Instanz nicht als gerechtfertigt an. Das Gutachten des Gerichtssachverständigen sei schlüssig und nachvollziehbar…..